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   LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2012 - 11 Sa 534/11   

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https://dejure.org/2012,7316
LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2012 - 11 Sa 534/11 (https://dejure.org/2012,7316)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.02.2012 - 11 Sa 534/11 (https://dejure.org/2012,7316)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - 11 Sa 534/11 (https://dejure.org/2012,7316)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 611 Abs 1 BGB, § 84 Abs 1 HGB, § 630 BGB, § 86 Abs 2 HGB
    Arbeitnehmerstatus eines Immobilienberaters einer Bausparkasse - Zeugnisanspruch eines Freiberuflers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigungsschutzklage einer Immobilienberaterin der Bausparkasse als selbständige Handelsvertreterin

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete Kündigungsschutzklage einer Immobilienberaterin der Bausparkasse als selbständiger Handelsvertreterin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Immobilienberater der Bausparkasse -, Abgrenzung HV / AN, Bausparkassenvertreter, Scheinselbständigkeit, Arbeitnehmerstatus, Immobilienberater einer Bausparkasse, Arbeitszeithoheit, Zeugnisanspruch eines HV, erforderliche Nachrichten, Begriff, Berichtspflicht, ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 332/09

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters - Vertragstypenwahl - Ausgleich

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2012 - 11 Sa 534/11
    Kann die vertraglich vereinbarte Tätigkeit typologisch sowohl in einem Arbeitsverhältnis als auch selbständig erbracht werden, ist die Entscheidung der Vertragsparteien für einen bestimmten Vertragstypus im Rahmen der bei jeder Statusbeurteilung erforderlichen Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (BAG 09.06.2010 - 5 AZR 332/09 - AP Nr. 121 zu § 611 BGB Abhängigkeit, Rn. 19).

    Aber selbst eine Anordnung, jede Woche an einem bestimmten Wochentag an einer Besprechung teilzunehmen, stellt keinen so gravierenden Eingriff dar, dass er mit dem Status eines Selbständigen unvereinbar wäre (BAG 09.06.2010 a.a.O Rn. 25 unter Hinweis auf BAG 15.12.1999 - 5 AZR 169/99 - zu B II 2 a aa der Gründe, BAGE 93, 132 ).

    Eine solche Weisung vermag die selbstbestimmte Gestaltung der Tätigkeit solange nicht zu beeinträchtigen, wie der Handelsvertreter seine Planung ohne verbindliche Vorgaben des Unternehmers eigenständig vornehmen kann (BAG 09.06.2010 - 5 AZR 332/09 - zitiert nach juris, Rn. 30).

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99

    Arbeitnehmerstatus von Versicherungsvertretern

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2012 - 11 Sa 534/11
    (1) In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, dass die Anordnung, an einem bestimmten Wochentag an einer Besprechung teilzunehmen, keinen so gravierenden Eingriff darstellt, dass er mit dem Status eines Selbständigen unvereinbar wäre (BAG 15.12.1999 - 5 AZR 169/99 - BAGE 93, 132 ).

    Aber selbst eine Anordnung, jede Woche an einem bestimmten Wochentag an einer Besprechung teilzunehmen, stellt keinen so gravierenden Eingriff dar, dass er mit dem Status eines Selbständigen unvereinbar wäre (BAG 09.06.2010 a.a.O Rn. 25 unter Hinweis auf BAG 15.12.1999 - 5 AZR 169/99 - zu B II 2 a aa der Gründe, BAGE 93, 132 ).

    Das Verlangen des Unternehmers nach der Vorlage von Wochenberichten geht über die gesetzliche Berichtspflicht nach § 86 Abs. 2 HGB nicht hinaus (BAG 15.12.1999 - 5 AZR 169/99 - zitiert nach juris, Rn. 88).

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2012 - 11 Sa 534/11
    Kann die vor dem Arbeitsgericht in einer bürgerlichrechtlichen Streitigkeit erhobene Klage nur dann Erfolg haben, wenn der Kläger Arbeitnehmer ist (sog. sic-non-Fall), reicht die bloße Rechtsansicht des Klägers, er sei Arbeitnehmer, zur Bejahung der arbeitsgerichtlichen Zuständigkeit aus (BAG 24.04.1996 - 5 AZB 25/95 - BAGE 83, 40).
  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 106/09

    Arbeitnehmerstatus - nebenberufliche Lehrkraft an Abendrealschule -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2012 - 11 Sa 534/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur Urteil vom 20.01.2010 - 5 AZR 106/09 - AP Nr. 120 zu § 611 BGB Abhängigkeit, Rn. 18 m.w.N.) ist Arbeitnehmer, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist .
  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 566/98

    Arbeitnehmerstatus (Versicherungsvertreter)

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2012 - 11 Sa 534/11
    Selbst bei einer wöchentlichen Anwesenheitspflicht in der Geschäftsstelle von 4 Stunden besteht schon quantitativ keine zeitliche Bindung, die die Arbeitnehmereigenschaft begründen könnte (BAG 15.12.1999 - 5 AZR 566/98 - zitiert nach juris, Rn. 25).
  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 770/98

    Arbeitnehmerstatus (Bausparkassenvertreter)

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2012 - 11 Sa 534/11
    Ein derartiger faktischer Zwang berührt die Möglichkeit der freien Bestimmung der Arbeitszeit gemäß § 84 Abs. 1 S 2 HGB nicht (BAG 15.12.1999 - 5 AZR 770/98 - AP Nr. 6 zu § 92 HGB, Rn. 43), denn mit freier Bestimmung der Arbeitszeit ist nur die (rechtliche) Freiheit gegenüber dem Unternehmer gemeint.
  • BGH, 24.09.1987 - I ZR 243/85

    Berichtspflicht des Handelsvertreters

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2012 - 11 Sa 534/11
    Was unter den Begriff "erforderliche Nachrichten" fällt, bestimmt sich unter sachgerechter Abwägung der Interessen des Mitarbeiters danach, was das objektive Interesse des Unternehmers nach Besonderheit und Dringlichkeit des Falles erfordert ( BGH 24.09.1987 - I ZR 243/85 - WM 1988, 33 ).
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2012 - 1 Ta 129/12

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, freier Mitarbeiter, Immobilienmaklerin,

    Selbst bei einer wöchentlichen Anwesenheitspflicht in einer Geschäftsstelle von vier Stunden besteht schon quantitativ keine zeitliche Bindung, die die Arbeitnehmereigenschaft begründen könnte (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.02.2012 - 11 Sa 534/11 - Juris, Rn 71 m. Nachw. z. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts).
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